Aktuelle News der ARREBA Consulting GmbH
Die ARREBA Consulting GmbH informiert:
29.01.2021
Whitepaper AnaCredit Anpassung Einreichungsart und Korrekturkonzept
Die mit dem Rundschreiben 50/2020 im Juli 2020 veröffentlichten Anpassungen der Bundesbank zur Einreichungsart und zum Korrekturkonzept für Kredit-Stammdaten sind in dem nachfolgenden Whitepaper beschrieben.DOWNLOAD ARREBA WHITEPAPER (PDF)

29.01.2021
Whitepaper Finanzstabilitätsgesetz
Die wesentlichen Meldeanforderungen des von der Bundesbank am 02.06.2020 veröffentlichten Finanzstabilitätsgesetzes (FinStabDEV) zur Reaktion auf die COVID-19-Krise sind in dem nachfolgenden Whitepaper näher erläutert.DOWNLOAD ARREBA WHITEPAPER (PDF)

10.01.2021
Whitepaper COVID-19 Meldeanforderungen
In dem nachfolgenden Whitepaper sind die Meldeanforderungen der von der EBA am 02.06.2020 veröffentlichten Leitlinien EBA/GL/2020/07 hinsichtlich der Maßnahmen zur Reaktion auf die COVID-19-Krise näher erläutert:DOWNLOAD ARREBA WHITEPAPER (PDF)

10.01.2021
Whitepaper Einlagensicherung
In dem nachfolgenden Whitepaper sind die Meldeanforderungen im Rahmen der Einlagensicherung, welche sich aus dem Einlagensicherungsgesetzt (EinSiG) vom 03.06.2015 für die Kreditinstitute ergeben, näher erläutert.DOWNLOAD ARREBA WHITEPAPER (PDF)

03.01.2021
Erfolgreiche Weiterbildungen 2020 ARREBA Consulting GmbH
Wie schon in den vergangenen Jahren haben die Mitarbeiter der ARREBA Consulting GmbH erfolgreich an Weiterbildungen teilgenommen. Nachfolgend einige Beispiele für erfolgreiche Weiterbildungen in 2020:Zertifikatsstudiengang Meldewesen Spezialist
Professional Scrum Master (PSM I)
Professional Product Owner (PSPO I)
Zertifizierung Tester nach ISTQB
Berufsbegleitendes Studium Master of Science

02.01.2021
Erweiterung Meldewesenexpertise ARREBA Consulting GmbH
Durch die Ausweitung des Projektportfolios in 2020 ist es der ARREBA Consulting GmbH gelungen ihre Expertise im Meldewesen um die Software OneSum X von Wolters Kluver N.V. zu erweitern. Neben den bereits langjährigen Erfahrungen mit der Meldewesensoftware BAIS von BSM BankingSysteme und Managementberatung GmbH und Abacus360/Abacus DaVinci von BearingPoint Software Solutions GmbH verfügt die ARREBA jetzt über eine weitere Expertise zu einem renommierten Meldewesensoftwarehersteller.
22.12.2020
Special Olympics
Wie schon in den vergangenen Jahren hat die ARREBA Consulting GmbH auch in 2020 eine soziale Verantwortung in unserer Gesellschaft übernommen. Unter anderem erfolgte das mit Kinderpatenschaften bei der PLAN International Deutschland e.V. und durch Unterstützung von Sternstunden e.V. .In 2021 beteiligen wir uns aktiv an den Special Olympics. Hierbei handelt es sich um einen Wohltätigkeitslauf. Aufgrund der Corona-Bedingungen findet der Lauf virtuell statt. Der Erlös wird an Special Olympics Bayern - Sportorganisation für Menschen mit geistiger Behinderung - gespendet.
LINK INTERNETSEITE SPECIAL OLYMPICS

17.12.2020
EBA veröffentlicht endgültigen Entwurf technischer Standards für Eigenkapitalanforderungen nicht modellierbarer Risiken im Rahmen der FRTB
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat den endgültigen Entwurf für technische Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards, RTS) zur Kapitalisierung nicht modellierbarer Risikofaktoren (NMRF) für Institute veröffentlicht, die den in der EU als Meldepflicht umgesetzten FRTB Internal Model Approach (IMA) verwenden. Hiermit trägt die EBA dem Arbeitsauftrag zur Umsetzung der FRTB in der EU und Teil ihres am 27. Juni 2019 veröffentlichten Fahrplans für die neuen Markt- und Gegenparteikreditrisikoansätze Rechnung.WEITERE INFORMATIONEN EBA

01.12.2020
Erstanwendungszeitpunkt der FinStabDEV verschoben
Ende 2019 erfolgte die Veröffentlichung des Referentenentwurfs über die Verordnung zur Durchführung von Datenerhebungen durch die Deutsche Bundesbank zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Finanzstabilitätsgesetz (Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung, FinStabDEV). Der Referentenentwurf hat die erfolgreiche und rechtzeitige Identifizierung von Gefahren, die sich aus dem Wohnimmobilienmarkt ergeben, und deren regelmäßige Verfügbarkeit zum Ziel. Aufgrund der Corona-Krise und der damit einhergehenden Zusatzbelastung für die Kreditinstitute wurde der Erstanwendungszeitpunkt für die FinStabDV auf unbestimmte Zeit verschoben.WEITERE INFORMATIONEN BUNDESFINANZMINISTERIUM

29.10.2020
EBA startet Konsultation zu überarbeiteten Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat heute eine öffentliche Konsultation zu überarbeiteten Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik eingeleitet. Bei dieser Überprüfung werden die mit der Fünften Eigenkapitalrichtlinie (CRD V) eingeführten Änderungen in Bezug auf die solide Vergütungspolitik der Institute und insbesondere die Forderung berücksichtigt, dass diese Vergütungspolitiken geschlechtsneutral sein müssen. Die Konsultation läuft bis zum 29. Januar 2021.WEITERE INFORMATIONEN EBA

13.10.2020
Finanzstabilitätsbericht 2020 der Deutschen Bundesbank
Der Finanzstabilitätsbericht enthält Analysen und Einschätzungen der Deutschen Bundesbank zur Stabilität des deutschen Finanzsystems. Im Bericht werden die wichtigsten Risiken aus dem internationalen Umfeld und die Risikolage des deutschen Finanzsystems dargelegt.WEITERE INFORMATIONEN BUNDESBANK

02.10.2020
Systemische Risikopuffer (CRD V)
Nach dem Inkrafttreten der Fünften Eigenkapitalrichtlinie (CRD V) hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eine Reihe von Leitlinien für die entsprechenden Teilmengen sektoraler Risikopositionen veröffentlicht, auf die ein systemischer Risikopuffer angewendet werden kann.WEITERE INFORMATIONEN EBA

30.09.2020
Jährliches Arbeitsprogramm der EBA für 2021
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihr jährliches Arbeitsprogramm für 2021 veröffentlicht, in dem sie ihre Tätigkeiten und Aufgaben für das kommende Jahr beschreibt und ihre wichtigsten strategischen Arbeitsbereiche hervorhebt.Im Jahr 2021 wird sich die EBA auf sechs strategische Bereiche konzentrieren:
i) Unterstützung der Umsetzung des Pakets zur Risikominderung und Umsetzung wirksamer Abwicklungsinstrumente;
ii) Überprüfung und Verbesserung des EU-weiten EBA-Rahmens für Stresstests;
iii) eine integrierte EU-Datendrehscheibe zu werden, indem die verbesserten technischen Möglichkeiten für die Durchführung flexibler und umfassender Analysen genutzt werden;
iv) Beitrag zur soliden Entwicklung von Finanzinnovationen und operativer Widerstandsfähigkeit im Finanzsektor;
v) Aufbau der Infrastruktur in der EU zur Leitung, Koordinierung und Überwachung der Überwachung von AML/CFT; und
(vi) Bereitstellung der Strategien für die Berücksichtigung und Bewältigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG).
WEITERE INFORMATIONEN EBA

17.09.2020
Temporäre Erleichterungen der EZB bei der Ermittlung der Leverage Ratio für Kreditinstitute
Mit Veröffentlichung vom 17. September 2020 gesteht die Europäische Zentralbank (EZB) vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie den von ihr direkt beaufsichtigen Banken eine vorübergehende höhere Verschuldungsquote (Leverage Ratio) zu. Bis 27. Juni 2021 müssen bestimmte Risikopositionen gegenüber Zentralbanken des Eurosystems nicht mit in die Ermittlung der Leverage Ratio einbezogen werden. Folgende Risikopositionen können unberücksichtigt bleiben:- Einlagen bei der Zentralbank die zur Durchführung geldpolitischer Maßnahmen dienen
- Münzen und Banknoten in Euro
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gesteht diese Erleichterung auch den weniger bedeutenden Instituten zu.
WEITERE INFORMATIONEN EZB
WEITERE INFORMATIONEN BAFIN

23.07.2020
Neufassung Bilanzstatistik Verschiebung erster Meldetermin
Mit Rundschreiben 48/2020 informiert die Bundesbank über den aktuellen Stand zum Projekt zur Neufassung der Verordnung über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2013/33). Zuletzt wurde im Rahmen des Dialogforums der Bundesbank vor Vertretern der Verbände der Kreditinstitute am 29. Januar 2020 über den Fortgang des Projekts berichtet.Der ursprüngliche Zeitplan sah die Verabschiedung der Änderungsverordnung im Frühjahr 2020 vor. Vor dem Hintergrund der Covid-19-Krise zeichnet sich eine Verschiebung dieses Termins bis zum Herbst 2020 ab. Derzeit geht die Bundesbank davon aus, dass sich der Zeitpunkt, zu dem erstmals Meldungen nach den überarbeiteten Bundesbank-Meldeschemata einzureichen sind, um mehrerer Monate, vermutlich bis Anfang 2022 verschieben wird (ursprünglich war der Berichtsmonat April 2021 als erster Meldetermin geplant).
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19.06.2020
ARREBA Consulting GmbH als Top Consultant 2020 ausgezeichnet!
Die ARREBA Consulting GmbH hat beim Wettbewerb TOP CONSULTANT mit seiner Beratungsqualität im Mittelstand überzeugt und darf deshalb ab dem 19. Juni das TOP CONSULTANT-Siegel tragen. Der zum elften Mal ausgetragene Beraterwettbewerb basiert auf einer wissenschaftlich fundierten Kundenbefragung.Christan Wulff Bundespräsident a.D. hat seine Glückwünsche in einem persönlichen Video an die ARREBA Consulting GmbH übermittelt.

02.06.2020
EBA-Leitlinien Meldeanforderung COVID-19
Die EBA veröffentlichte am 02.06.2020 die Leitlinien EBA/GL/2020/07. Bestandteil der Leitlinien sind neue Meldeanforderungen hinsichtlich Exposures, die Maßnahmen zur Reaktion auf die COVID-19-Krise unterliegen. Die neuen Leitlinien sollen dabei entstandene Datenlücken bei der Berichterstattung schließen und den zuständigen Aufsichtsbehörden ein angemessenes Bild über das Risikoprofil des jeweiligen Instituts geben.DOWNLOAD INFORMATIONS PDF

01.06.2020
EBA-Berichtsrahmen 3.0
Im Rahmen des von der EBA veröffentlichen Data Point Models 3.0 wurden diverse Änderungen im Zusammenhang mit CRR II, CRD V, BRRD 2 und IFRS veröffentlicht, die voraussichtlich ab dem 30.06.2021 Gültigkeit haben.Die wichtigsten Änderungen gegenüber der vorherigen Version des EBA-Berichtsrahmens betreffen Folgendes:
- Neue ITS zur aufsichtlichen Berichterstattung, die die Verordnung (EU) Nr. 680/2014 ersetzt, einschließlich neuer Berichtspflichten und Änderungen der Berichterstattung über
Eigenmittel (inkl. Backstop für notleidende Risikopositionen)
Kredit- und Gegenparteikreditrisiko
Large Exposure
Leverage Ratio
Nettostabile Finanzierungsquote
FINREP
G-SII-Indikatoren - Neue ITS zur Offenlegung und Berichterstattung über MREL und TLAC
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28.04.2020
Frühere Anwendung ausgewählter CRR II Themen aufgrund Covid-19
Durch die Abnahme des Bankenpakets der EU-Kommission am 28. April soll die Kreditvergabe zur Stützung der Wirtschaft und Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sichergestellt werden. Neben der Auslegung zu Bilanzierungs- und Aufsichtsvorschriften der EU beinhaltet diese auch gezielte „Sofort“-Änderungen an den EU-Bankenvorschriften, insbesondere im Hinblick auf die CRR II – Änderungsverordnung.Einige Vorgaben der CRR II treten damit früher in Kraft, als vorgesehen wie beispielsweise:
Anwendungszeitpunkt Privilegierung KMU- und Infrastrukturkredite
Privilegierung von Krediten gegenüber Rentnern und Arbeitnehmern
Ausnahme für vorsichtig bewertete Software als Abzugsposten vom Kernkapital
Behandlung von Garantien der öffentlichen Hand (NPL Prudential Backstop)
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